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Universität – UNIVERSITÄTSLEITUNG

Der Universitätsrat (vgl. § 21 UG 2002) – gleichsam der Aufsichtsrat der Universität – hat unter anderem die Aufgabe, eine Rektorin oder einen Rektor zu wählen und den Entwurf der Leistungsvereinbarung zwischen Universität und Ministerium zu genehmigen. Er wählt auch die Vizerektorinnen und Vizerektoren auf Vorschlag des Rektors oder der Rektorin. Darüber hinaus genehmigt der Universitätsrat den Entwicklungs- und Organisationsplan der Universität. Die Funktionsperiode dauert 5 Jahre. Der Universitätsrat der Universität Salzburg hat sieben Mitglieder.
Das aus fünf Personen bestehende Rektorat ist für das Management der Universität zuständig, leitet die Universität und vertritt sie nach außen (vgl. § 22 UG 2002). Jedem Rektoratsmitglied sind zusätzlich zu seinen Leitungsaufgaben noch jeweils eine Fakultät, Schwerpunkte, Besondere Einrichtungen sowie Dienstleistungseinrichtungen zugeordnet. Die Funktionsperiode dauert 4 Jahre.
Der Rektor hat zusätzlich zu den Aufgaben als Mitglied des Kollegialorgans Rektorat auch eigene Aufgaben als monokratisches Organ wahrzunehmen (vgl. § 23 UG 2002).
Der Senat der Universität Salzburg hat 26 Mitglieder: Dreizehn Professorinnen und Professoren, sechs Angehörige des Mittelbaus, eine Vertreterin des allgemeinen Personals sowie sechs Studierende. Zu den wichtigsten Aufgaben des Senats zählen: curriculare Angelegenheiten; Zustimmung zur Änderung der Universitätssatzung; Zustimmung zum Entwurf des Entwicklungs- und Organisationsplans; Erstellung eines Dreiervorschlags für die Wahl der Rektorin oder des Rektors an den Universitätsrat; Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren (vgl. § 25 UG 2002). Die Funktionsperiode dauert 3 Jahre.